PREISE & GUTSCHEINE
Einzel-Coaching:
30 Minuten, Preis: € 40,--
60 Minuten, Preis: € 80,--
90 Minuten, Preis: € 120,--
120 Minuten, Preis: € 160,--
Coaching für Paare:
90 Minuten, Preis: € 150,--
Familienaufstellung mit dem Systembrett, Bodenankern oder in der Imagination:
90 – 120 Minuten, Nachbesprechung von 30 Minuten nach 2-3 Wochen.
Preis: € 140,-- Paar: € 240,--
Familienaufstellung in Gruppen
Dauer je nach Anliegen,
Preis: € 125,--, Paar € 210,--, Repräsentanten: € 10,--
Energiebehandlung (REIKI, Bachblüten, spirituelle Lichtarbeit):
90 Minuten, Preis: 70,--€
Coaching und Energiebehandlung für Jugendliche (Schüler und Studenten):
60 Minuten, Preis: € 45,--
Bei Minderjährigen bitte ich, dass ein Elternteil mitkommt.
Bei StudentenInnen bitte den Studentenausweis mitbringen.
Firmeninterne Organisationsaufstellungen
(Projekt-, Team-, Ziel-, Markt-oder Umstrukturierungsaufstellungen):
3 Std -6 Std, hängt von der Anzahl der Team-Mitglieder ab, wird der Preis nach Aufwand berechnet und im Vorgespräch festgelegt.
Alle Leistungen können auch als Geschenk-Gutscheine erworben werden. Geschenk-Gutscheine
sind für Ihre Familie, Freunde, Bekannte, Geschäftspartner, Kunden,
Ihre Führungskraft oder Ihre MitarbeiterInnen gedacht. Bei jedem Geschenk-Gutschein ist ein "Energie-Kräuterbad" der Fa. Sonnentor inkludiert.
Sämtliche Beträge sind gem. §6 Abs.1 Zif. 27 ohne USt.
TIPP für Ihre Geldbörse:
Die Kosten für Persönlichkeitscoaching bezahlt in manchen Fällen die Zusatzkrankenversicherung. Eventuell können die Kosten in schwierigen Fällen wie etwa Depressionen oder BurnOut als außergewöhnliche Belastung unter Berücksichtigung der zumutbaren Mehrbelastung steuerlich geltend gemacht werden.
Beratungs- und Coachingaufwendungen können steuerliche Werbungskosten (Angestellte) bzw.Betriebsausgaben (Selbständige) darstellen, wenn sie beruflich veranlasst sind.
Ist eine ausschließliche oder fast ausschließliche berufliche Veranlassung des Aufwandes gegeben, ist dieser steuerlich absetzbar. Die Fragen, die damit in der Praxis verbunden sind, betreffen weniger die Rechtsfrage der Absetzbarkeit, sondern die Beurteilung der tatsächlichen Umstände im Hinblick darauf, ob eine berufliche Veranlassung vorliegt.
Voraussetzung ist ein beruflicher Zusammenhang. Beispiel: Zeitmanagement, Karriereplanung, Karriereumsetzung, etc
Kosten für Firmen/Team-Aufstellungen zum Beispiel im Zusammenhang mit Neustrukturierung kann der Arbeitgeber als Beratungsleistung als Betriebsausgabe absetzen.
Für detaillierte Informationen kontaktieren Sie bitte immer Ihren Steuerberater.